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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Otherside GmbH, Biel/Bienne (nachfolgend «Otherside»), und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Social Media, Foto- und Videoproduktion, Textverfassung, Online-Werbung und Beratung. Sie gelten sowohl für Verträge mit fester Laufzeit als auch für Einzelaufträge.

1.2 Die AGB sind integrierender Bestandteil jeder Offerte. Bei Widersprüchen geht die angenommene Offerte diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Otherside ihnen schriftlich zustimmt.

2. Offerte und Vertragsschluss

2.1 Offerten von Otherside sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte annimmt. Als Annahme gelten die Unterzeichnung der Offerte (handschriftlich oder elektronisch), die Annahme über den Online-Link der Offerte und die schriftliche Bestätigung per E-Mail. Lässt der Kunde Otherside mit der Leistung beginnen, gilt die Offerte ebenfalls als angenommen. Mit der Annahme bestätigt der Kunde, diese AGB erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben.

2.2 Die Offerte beruht auf den Angaben des Kunden in der Bedarfsanalyse. Weichen diese wesentlich von den tatsächlichen Verhältnissen ab, kann Otherside Umfang und Preis vor Leistungsbeginn anpassen.

3. Leistungen

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Offerte. Otherside erbringt sie sorgfältig und nach dem aktuellen Stand der Branche. Otherside schuldet eine fachgerechte Betreuung, aber keinen bestimmten Erfolg wie Reichweite, Follower, Anfragen oder Umsatz.

 

3.2 Die gestalterische Umsetzung (Bildsprache, Schnitt, Musik, Tonalität) liegt im Rahmen der Absprachen bei Otherside. Pro Beitrag ist eine Korrekturrunde inbegriffen. Weitere Korrekturen und Zusatzleistungen, die nicht im Paket enthalten sind, werden nach Aufwand verrechnet, und zwar zum Stundensatz gemäss Offerte oder, wenn die Offerte keinen nennt, zum jeweils gültigen Stundensatz von Otherside.

 

3.3 Otherside darf Hilfspersonen und Subunternehmer beiziehen (z.B. Fotografen, Cutter). Diese werden zur Vertraulichkeit verpflichtet.

4. Produktion vor Ort

4.1 Drehtermine werden gemeinsam festgelegt. Der Kunde sorgt für Zugang, geeignete Räumlichkeiten und die Anwesenheit der mitwirkenden Personen. Muss ein Drehtermin verschoben werden, legen die Parteien gemeinsam einen neuen Termin fest.

5. Mitwirkung und Freigabe

5.1 Der Kunde liefert alle nötigen Informationen, Unterlagen, Logos und Zugänge rechtzeitig und vollständig. Er stellt sicher, dass er an gelieferten Inhalten die nötigen Rechte besitzt und dass alle Personen, die auf Fotos oder Videos erscheinen, in die Aufnahme und Veröffentlichung eingewilligt haben (Recht am eigenen Bild, Art. 28 ZGB).

 

5.2 Beiträge werden dem Kunden vor der Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt. Otherside veröffentlicht einen Beitrag erst, wenn der Kunde ihn ausdrücklich freigegeben hat. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit (z.B. Angaben zu Produkten, Preisen und Personen).

 

5.3 Verzögerungen wegen fehlender Mitwirkung verschieben die Termine. Können Pakete aus diesem Grund trotz schriftlicher Aufforderung nicht

innerhalb der Vertragsdauer umgesetzt werden, darf Otherside sie zum Paketpreis gemäss Offerte (bei der Erfolgsbeteiligung zum Grundpreis) verrechnen.

6. Kanäle, Plattformen und Werbung

6.1 Die Social-Media-Kanäle gehören dem Kunden und bleiben in seiner Verantwortung. Der Kunde behält die Administratorrechte und gewährt Otherside Zugriff, wenn möglich über Partnerzugänge (z.B. Meta Business Suite).

 

6.2 Otherside hat keinen Einfluss auf die Plattformen (z.B. Meta, LinkedIn, TikTok). Änderungen von Algorithmen, Funktionen oder Richtlinien sowie Sperren, Löschungen und Ausfälle durch die Plattformen liegen ausserhalb der Verantwortung von Otherside.

 

6.3 Im Community Management beantwortet Otherside Kommentare und Nachrichten an Werktagen innert angemessener Frist. Reklamationen, rechtliche Anfragen und Medienanfragen leitet Otherside an den Kunden weiter.

 

6.4 Bezahlte Werbung wird separat vereinbart. Das Werbebudget wird dem Kunden direkt von der Plattform belastet oder gemäss Offerte weiterverrechnet.

7. Preise und Preismodelle

7.1 Alle Preise verstehen sich in CHF, exklusive Mehrwertsteuer. Otherside bietet zwei Preismodelle an: die Pauschale und die Erfolgsbeteiligung. Welches Modell gilt, steht in der Offerte. Ist nichts angegeben, gilt die Pauschale.

 

7.2 Pauschale: Der Kunde bezahlt pro Paket den in der Offerte genannten Festpreis, unabhängig von Reichweite und Reaktionen.

 

7.3 Erfolgsbeteiligung: Der Preis pro Paket setzt sich aus einem Grundpreis und einem Erfolgsanteil zusammen. Der Erfolgsanteil wird aus den Aufrufen, Likes und Reaktionen (Speichern, Kommentare, Reposts, neue Follower) der organischen Instagram-Beiträge zu den Stückpreisen der Offerte berechnet. Bezahlte Reichweite, Facebook und Storys zählen nicht.

 

7.4 Bei der Erfolgsbeteiligung sind die Werte massgebend, die Instagram am Stichtag der Quartalsabrechnung anzeigt. Auf die Zwischensumme wird ein Abzug von 10 % für Messunschärfen und Reaktionen aus dem eigenen Haus gewährt. Der Erfolgsanteil ist pro Paket gemäss Offerte gedeckelt. Der Kunde erhält mit jeder Rechnung eine Beilage mit den gemessenen Werten.

 

7.5 Bei der Erfolgsbeteiligung ist der Gesamtpreis in der Offerte eine Schätzung auf Basis der aktuellen Kennzahlen. Verbindlich ist die Bandbreite zwischen Grundpreis und Höchstpreis. Löscht der Kunde Beiträge vor dem Stichtag oder entzieht er Otherside den Zugriff, gilt für diese Pakete der durchschnittliche Erfolgsanteil der bisher abgerechneten Pakete.

8. Rechnungsstellung und Zahlung

8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss Offerte. Ohne andere Vereinbarung werden bei Verträgen mit fester Laufzeit Pauschalen und Grundpreise halbjährlich im Voraus verrechnet, Erfolgsanteile quartalsweise im Nachhinein. Einzelaufträge werden ohne andere Vereinbarung nach Erbringung der Leistung verrechnet.

 

8.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Otherside berechtigt, dem Kunden Mahnspesen und die üblichen Verzugszinsen zu belasten. Betreibungs- und Inkassokosten trägt der Kunde.

 

8.3 Bei Zahlungsverzug darf Otherside weitere Leistungen bis zur Begleichung zurückstellen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn Otherside diese schriftlich anerkannt hat.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1 Die Laufzeit ergibt sich aus der Offerte. Verträge mit fester Laufzeit verlängern sich stillschweigend um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Preisanpassungen für die Verlängerung teilt Otherside spätestens 4 Monate vor Ablauf mit. Einzelaufträge ohne feste Laufzeit enden mit der Erbringung der offerierten Leistung. Sie verlängern sich nicht und müssen nicht gekündigt werden.

 

9.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn die andere Partei wesentliche Pflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht innert angemessener Frist erfüllt.

 

9.3 Beendet der Kunde den Vertrag vorzeitig ohne einen von Otherside zu vertretenden wichtigen Grund, schuldet er die Vergütung für alle bis dahin erbrachten Leistungen, einschliesslich produzierter, noch nicht veröffentlichter Inhalte, sowie Ersatz des Schadens aus der Kündigung zur Unzeit (Art. 404 Abs. 2 OR). Rabatte, die für eine bestimmte Anzahl Pakete oder eine bestimmte Laufzeit gewährt wurden (Mengenrabatte), entfallen in diesem Fall nachträglich. Im Voraus bezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Pakete werden nach Abzug dieser Forderungen zurückerstattet.

10. Nutzungsrechte

10.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das ausschliessliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Fotos, Videos und Texte für seine eigene Kommunikation in allen Medien zu nutzen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte bei Otherside.

 

10.2 Musik und anderes lizenziertes Fremdmaterial darf nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt werden. Für eine Nutzung ausserhalb von Social Media (z.B. TV, Kino, Messen) kann eine Zusatzlizenz nötig sein.

 

10.3 Otherside bewahrt die Rohdateien 12 Monate ab Erstellung auf und stellt sie dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Danach besteht keine Aufbewahrungspflicht.

 

10.4 Otherside darf die Arbeitsergebnisse als Referenz verwenden (z.B. Website, Social Media, Portfolio), sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

 

11.2 Otherside bearbeitet Personendaten im Auftrag des Kunden ausschliesslich zur Vertragserfüllung und nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und für die Datenschutzhinweise auf seinen Kanälen verantwortlich.

 

11.3 Mündliche Weisungen hält Otherside schriftlich fest. Sie gelten als verbindlich, wenn der Kunde nicht innert 5 Arbeitstagen widerspricht.

12. Gewährleistung und Haftung

12.1 Beanstandungen an gelieferten Arbeitsergebnissen sind innert 10 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen bessert Otherside nach. Freigegebene Beiträge gelten als genehmigt.

 

12.2 Otherside haftet nur für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für Hilfspersonen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ausgeschlossen ist ausserdem die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie für Reaktionen Dritter auf veröffentlichte Inhalte. Die Haftung ist auf die Vergütung der letzten 12 Monate begrenzt.

 

12.3 Der Kunde stellt Otherside von Ansprüchen Dritter frei, die aus von ihm gelieferten Inhalten oder von ihm freigegebenen Angaben entstehen.

 

12.4 Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Ausfall von Zulieferern oder Krankheit verschieben sich die Termine entsprechend, ohne dass daraus Ansprüche entstehen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.

 

13.2 Otherside kann diese AGB anpassen. Für laufende Verträge gilt eine neue Fassung ab der nächsten Verlängerung, sofern sie dem Kunden vorher mitgeteilt wurde.

 

13.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest des Vertrags gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

13.4 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Biel/Bienne.

Biel/Bienne, Oktober 2026 · Version 1.3

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